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Rechte kennen - auch in frühen Jahren

Auch weiterhin gelten im Ausland geschlossene „Kinderehen“ in Deutschland als nichtig. Dennoch gibt es Kritik an der aktuellen Sichtweise.

Konkret kritisiert die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES eine Neuerung im Referentenentwurf. Dabei geht es um eine Art „Heilungschance“ von Frühehen. Frühehen sollen künftig mit Erreichung des 18. Lebensjahrs vor dem Standesamt bestätigt und fortgeführt werden können, sollte dem Referentenentwurf gefolgt werden. Dieser Termin soll gemeinsam und ohne vorherige Einzelberatung stattfinden.

Auch Style PASS hält diese avisierte Regelung für hoch problematisch, gibt es Menschen aus paternalistisch geprägten Ländern die Möglichkeit, eigentlich sittenwidrige Ehen mit Hilfe des Deutschen Staates „gesund beten“ zu lassen.

Myria Böhmecke von TERRE DES FEMMES dazu: „Es ist widersprüchlich: Ehen mit unter 16jährigen werden - zu Recht - für nichtig erklärt, da hier grundsätzlich von einer Zwangsehe ausgegangen wird. Dennoch geht der Referentenentwurf des Justizministeriums nun davon aus, dass diese nichtige Ehe mit Erreichen der Volljährigkeit eine 'Heilung' erfahren hat und die potentielle Bedrohungslage auf einmal nicht mehr existiert. Dies geht an der Realität vorbei und verhindert Hilfe für Frauen, die oft schon seit Jahren unter einer erzwungenen Ehe leiden.“

Die Frauenrechtsorganisation hält einen Beratungstermin vorab für sinnvoll, fürchteten manche Frauen etwa ohne ihren Mann ihren „Aufenthaltsstatus“ zu verlieren - „das ist nicht der Fall“ unterstreicht TERRE DES FEMMES.

Style PASS schließt sich der Sichtweise von TERRE DES FEMMES an: Die Möglichkeit, eine Frühehe ohne vorherige Aufklärung in eine „normale“ Ehe umwidmen zu können, öffnet einer weiteren Unterdrückung von jungen Frauen Tür und Tor!

 

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